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Das gewünschte Traumobjekt ist schnell gefunden, die passende Finanzierungslösung stellt ein wichtiger Bestandteil eines Immobilienerwerbs dar. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Grundpfeiler der Immobilienfinanzierung in der Schweiz.
Ein Eigenheim finanzieren
Wollen Sie in der Schweiz ein Eigenheim erwerben, dann gibt es einige Dinge zu beachten. Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung ist eine Anschaffung, die nicht alltäglich ist, aus diesem Grund ist eine frühzeitige Planung der Finanzierung essentiell. Das Eigenkapital müssen Sie selbst aus Liquiden Mitteln aufbringen, der andere Teil der Finanzierung können Sie in Form eines Hypothekardarlehens aufnehmen. Für eine solide Immobilienfinanzierung gibt es einige Grundregeln, an welche man sich halten sollte. Diese Grundsätze helfen Ihnen bei der Vorbereitung und der Bank, um die finanzielle Belastung einzuschätzen. Denn eine langfristige Tragbarkeit ist in beider Interesse und sollte auf jeden Fall gewährleistet sein.
- 1.Achten Sie sich darauf, dass die kontinuierlich anfallenden Aufwände für Amortisation der Hypothek, dem Unterhalt und Nebenkosten sowie Zinsen nicht einen Drittel Ihres Bruttoeinkommens übersteigen.
- 2.Die Geldinstitute verlangen für eine Immobilienfinanzierung rund 20 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital. Woher das Eigenkapital für die Hypothek stammt, ist in erster Linie noch nicht entscheidend. Haben Sie bei den Eigenmitteln bereits einen finanziellen Engpass, können Sie allenfalls aus Ihrem Umfeld ein zinsloses Darlehen aufnehmen oder einen Vorbezug aus der Pensionskasse ins Auge fassen.
- 3.Im Idealfall können Sie rund einen Drittel für das Eigenheim selbst aufbringen. Damit halten Sie die finanzielle Belastung tief und müssen keine Vorsorgegelder vorbeziehen. In diesem Szenario können Sie die zweite Hypothek deutlich verkleinern und die Steuerbelastung entsprechend eindämmen.
Gut zu wissen
Seit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Schweizer Banken deutlich konservativer bei der Erteilung von Hypotheken. Vor allem einmalige Einkommensströme werden nicht mehr für das Eigenkapital aufgerechnet. Beispiele dafür sind Bonuszahlungen oder Prämien aus beruflichen Leistungen, die nur einmalig und nicht wiederkehrend sind. Eine konservative Beurteilung kann desweiteren bedeuten, dass man das Einkommen der Ehefrau nicht als Eigenkapital einberechnen darf. Es wird die vollumfängliche Familienplanung in die Beurteilung miteinbezogen, eine reine Begutachtung anhand von Gesamteinkommen rückt immer mehr in den Hintergrund. Man verlangt eine Tragbarkeit aus dem Einkommen eines Ehepartners – ähnliche Beispiele gibt es zahlreiche.
Eine Immobilie in der Schweiz: Eine gute Investition in die Zukunft
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