Im Rahmen der Gebäudeversicherung sind generell das Gebäude, Gebäudezubehör wie beispielsweise Müllboxen, Einbaumöbel – zum Beispiel Küchen und sonstiges Zubehör wie unter anderem fest verlegtes Parkett oder auch Gewächshäuser – gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgesichert. Auch Schäden, die aufgrund von Frost oder durch einen Rohrbruch entstanden sind, werden durch die Gebäudeversicherung erstattet.
Neben dem eigentlichen Schaden kommen im Schadenfall meist noch weitere Kosten auf den Hausbesitzer zu, welche von der Gebäudeversicherung ebenfalls übernommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Schutz- und Bewegungskosten, Mehrkosten aufgrund von behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen, Kosten für Sachverständige oder auch Kosten für Dekontamination. Welche Kosten weiterhin von der Gebäudeversicherung getragen werden, ist allerdings von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich siehe http://die-gebäudeversicherung.de Bei der Wahl der Versicherungssumme kommt es auf den so genannten „Wert 1914“ an. Dieser wird mit Hilfe eines Fragebogens ermittelt. Das Gebäude wird damit auf das Preisniveau von 1914 herabgerechnet, so dass daraus der aktuelle gleitende Neuwert der heutigen Zeit abgesichert werden kann. Der „Wert 1914“ ergibt sich dabei aus der Bauart des Gebäudes sowie der Anzahl der Quadratmeter der Wohnfläche. Auch vorhandene Nebengebäude sowie die Anzahl der Etagen eines Gebäudes fließen in die Berechnung ein. ___ Einschlüsse und Ausschlüsse in der Gebäudeversicherung Die wichtigsten möglichen Schadenfälle sind in der Gebäudeversicherung abgesichert. Generell hat ein Hausbesitzer aber auch die Möglichkeit, nur einzelne Komponenten abzuschließen und diese beliebig miteinander zu kombinieren. Wenn ein Ausschluss erfolgen soll, sollte dies möglichst vorher gut überlegt werden, denn die Summe eines Schadens kann in immense Höhen steigen.
Zudem gibt es immer wieder Leistungsbausteine, die nicht in der so genannten verbundenen Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Hierzu zählen neben diversen Schadensursachen oft auch weitere Gebäudeteile. Zu den versicherbaren Ursachen gehören zum Beispiel Elementarschäden (zum Beispiel Erdrutsch, Lawinen), Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten, Überspannungsschäden, Glasbruch sowie Schäden an Photovoltaikanlagen oder auch Fußbodenheizungen. Generell ist es nicht möglich, in der Gebäudeversicherung den Hausrat zu versichern, der kein Gebäudebestandteil ist. ___ Steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung Ob die Gebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden kann, wird stets durch die Nutzung einer Immobilie bestimmt. Schützt eine Gebäudeversicherung vermietetes Eigentum, dann kann sie bei der Steuer als „Betriebskosten“ abgesetzt werden. Eine steuerliche Absetzbarkeit bei einem selbst genutzten Gebäude ist jedoch nicht möglich.
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